Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 16.11.2013


  1. Jede Katze muß sterilisiert, jeder Kater kastriert sein.
  2. Alle Tiere müssen einen gültigen Impfpass haben, d.h. Grundimpfungen: Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen dürfen nicht älter als 1 Jahr und nicht kürzer als 3 Wochen sein. Bei Erstimpfungen muß nach 3 Wochen nachgeimpft werden.
  3. Jede Katze soll ein Flohhalsband tragen oder Tiguvon o.ä. in den Nacken gerieben bekommen (beim Tierarzt erhältlich). Dies alles ist jedoch keine Garantie, daß Ihre Katze flohfrei bleibt. Eine Wurmkur wäre wichtig! Da diese jedoch nicht nachweisbar ist, empfehlen wir, erst zwei Wochen nach Pensionsaufenthalt diese durchzuführen, da auch evtl. eingefangene Flöhe Würmer verursachen können.
  4. Bei all diesen Vorsichtsmaßnahmen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass ein Tier erkrankt. Bei ersichtlichen Erkrankungen wie Augenentzündungen, Durchfall, Fressunlust, Erkältungen usw. werden wir sofort den Tierarzt verständigen. Die Tierarztkosten sowie eine Aufwandsentschädigung von 12,00 Euro trägt der Kunde.
  5. Die Katzenpension kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren übertragen. Dieses ist in einer Gemeinschaftshaltung nicht zu vermeiden.
  6. Transportkörbe müssen gekennzeichnet sein um Verwechslungen zu vermeiden. Gleiches gilt auch für Ihre Katze, besonders bei schwarzen oder getigerten Katzen
  7. Die Pensionskosten sind im Voraus zu bezahlen, zuzüglich zu den Pensionskosten wird ab dem 15 September bis zum Ende der Heizperiode ein Heizkostenzuschlag erhoben. Jeder angefangene Tag wird berechnet.
  8. Bei Sonderwünschen wie täglichem Bürsten, Augen auswaschen und Medikamenteneingabe wird ein Aufpreis je nach Art und Dauer der Anwendungen berechnet.
  9. Falls ein Kunde seinen Urlaub verlängert oder der Abholtermin der Katze nicht eingehalten werden kann, muß der Kunde die Katzenpension rechtzeitig informieren. Sollte 14 Tage nach Beendigung des Pensionsaufenthaltes Ihre Katze ohne Benachrichtigung nicht abgeholt worden sein, bin ich berechtigt, das Tier auf Kosten des Besitzers in einem Tierheim abzugeben.
  10. Kommen Sie früher aus Ihrem Urlaub zurück, wird der Restbetrag nicht erstattet, da die Tage für Ihre Katze fest gebucht waren.


Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Urlaub

und garantiere meinen Schützlingen eine artgerechte und liebevolle Betreuung.

Ihre Christel Stahn






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